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BVerwG, 08.08.2000 - 8 B 168.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und die Form ihrer Darlegung im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.05.2000 - 31 A 628.97
- BVerwG, 08.08.2000 - 8 B 168.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2000 - 8 B 168.00
Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ). - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2000 - 8 B 168.00
Die zweite Gruppe betrifft Enteignungen, bei denen die eine unlautere Machenschaft begründende Manipulation nicht in der Verschleierung des wahren Enteignungszwecks, sondern darin liegt, dass der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (vgl. u.a. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 ).